{"id":280,"date":"2016-02-05T18:47:37","date_gmt":"2016-02-05T18:47:37","guid":{"rendered":"https:\/\/veesbook.net\/wordpress\/?page_id=280"},"modified":"2025-05-13T07:38:35","modified_gmt":"2025-05-13T05:38:35","slug":"gemeindevorsteher-buergermeister","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/veesbook.net\/wordpress\/historisches\/gemeindevorsteher-buergermeister\/","title":{"rendered":"Gemeindeverwaltung einst"},"content":{"rendered":"<p>Gemeindeversammlung vor hundert Jahren.<\/p>\n<p>Bis vor wenigen Jahren war es in Westervesede so: wenn eine Gemeindeversammlung angesetzt wurde, so schickte der B\u00fcrgermeister einen Laufzettel durchs Dorf, der von Haus zu Haus weitergegeben werden musste. H\u00e4ufig genug kam es vor, dass er irgendwo liegen blieb und die ganze Benachrichtigung stockte.<\/p>\n<p>Eine \u00e4hnliche Art der Benachrichtigung gab es schon vor hundert und mehr Jahren in Westervesede und wahrscheinlich auch in anderen Orten unserer Region. Wollte der \u201eBurvogt\u201c, wie der B\u00fcrgermeister hie\u00df, seine Gemeindemitglieder zu einer Versammlung, der sogenannten \u201eBuerst\u00e4e\u201c (Bauernstelle) zusammen rufen, so lie\u00df er einen Stock von Haus zu Haus gehen, denn wegen der allgemeinen Unkenntnis im Lesen konnte er schriftlich nichts bekannt machen. Sollten nur die Bauern erscheinen, so steckte er ein Querholz durch den Stock, sollten auch die kleinen Leute kommen, so wurden zwei Querh\u00f6lzer hindurch gesteckt. Bis etwa 1885 war dies die \u00fcbliche Art der Benachrichtigung in Westervesede.<\/p>\n<p><strong>Gemeindevorsteher \/ B\u00fcrgermeister<\/strong><\/p>\n<div class=\"one-half first\">\n<p>[ahmetiwptimeline groupid=&#8220;12&#8243; sort=&#8220;ASC&#8220; state=&#8220;close&#8220;]<\/p>\n<\/div><div class=\"one-half\">\n<p>Dass auch damals schon \u201ePannen\u201c im Weiterbringen der Nachricht auftraten zeigt ein Vorfall, von dem R\u00f6hrs Vadder (Westervesede Nr. 75, geb. 04.09.1878, gest. 22.04 1963) 1949 im Alter von 71 Jahren noch zu berichten wusste:<\/p>\n<p><em>Schr\u00f6ers (Nr. 6) Bauer kommt sp\u00e4t abends von der Feldarbeit nach Hause und setzt sich im Fleet ans Feuer. Da h\u00f6rt er an der Stuhllehne etwas klappern und sieht den Versammlungsstock dort h\u00e4ngen. \u201eWatt?\u201c ruft er, is vondag Burst\u00e4e?\u201c \u201eOgottogott\u201c jammern die Frauen, \u201edat hewt wi jo ganz verg\u00e4ten!\u201c Und eilig muss alles, was Beine hat, in die Dunkelheit hinaus und \u00fcberall Bescheid sagen. ( Aus &#8222;Chronik Kirchspiel Schee\u00dfel, 1997)<br \/>\n<\/em><\/p>\n<p>Die Versammlungen fanden meist in der Schule, vereinzelt auch beim Burvogt statt. Sp\u00e4ter wurden sie dann in die Gastwirtschaft verlegt.<\/p>\n<p>Ursprung der modernen, von den B\u00fcrgermeistern heute repr\u00e4sentierten Selbstverwaltung ist die Stein\u00b4sche St\u00e4dteordnung von 1808. Hierdurch erhielten B\u00fcrger erstmals demokratische Mitwirkungsrechte.<\/p>\n<p>Durch die Hannoversche St\u00e4dteordnung (1851\/58) bzw. die Landgemeindeordnung (1852\/59) wurden erstmalig in der Geschichte Stadt- und Gemeindeverwaltung im Hannoverschen einheitlich geregelt.<\/p>\n<p>Organe der Gemeindeverwaltung waren danach die Gemeindebeamten, und zwar der Gemeindevorsteher und ein oder mehrere Beigeordnete und die Gemeindeversammlung, die s\u00e4mtliche stimmberechtigten Gemeindemitglieder umfa\u00dfte. Besondere Aufgaben wurden wahrgenommen von Gemeindedienern (Nachtw\u00e4chter, Feldh\u00fcter u.a.) die besoldet wurden. Der leitende Gemeindebeamte wurde bis 1933 als \u201cVorsteher\u201d bezeichnet; damit fiel der f\u00fcr unsere Gegend altherbrachte Ausdruck \u201cBauernmeister\u201d weg.<\/p>\n<p>Die Gemeindebeamten hatten ihr Amt als Ehrenamt aufzufassen; f\u00fcr Reisen au\u00dferhalb des Gemeindebezirks konnten sie allerdings eine angemessene Verg\u00fctung beanspruchen. Auf Gemeindebeschlu\u00df konnte ihnen aber auch eine \u201cm\u00e4\u00dfige Besoldung\u201d zugebilligt werden. Die Gemeindebeamten wurden unmittelbar und mit absoluter Mehrheit von der Gemeindeversammlung f\u00fcr mindestens sechs Jahre gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>In der Gemeindeversammlung waren stimmberechtigt: a) alle Besitzer eines Hofes oder Wohnhauses, b) alle M\u00e4nner, die in der Gemeinde wohnberechtigt waren und einen eigenen Haushalt f\u00fchrten. Nicht stimmberechtigt waren zu schweren Strafen verurteilte, in \u201cKost und Logis\u201d stehende, \u201cin Konkurs gefangene\u201d und wer \u00f6ffentliche Armenunterst\u00fctzung erhielt. Sein Stimmrecht nicht aus\u00fcben durfte zudem, wer die Gemeindelasten nicht mittrug und mit seinem Beitrag im R\u00fcckstand war. Die Stimmberechtigten waren in Klassen eingeteilt, das \u201cStimmgewicht\u201d der Mitglieder einer Klasse war im wesentlichen durch den Beitrag zu den Gemeindelasten bestimmt.<\/p>\n<\/div><\/p>\n<p>Das Stimmrecht der einzelnen Einwohner war sehr unterschiedlich und richtete sich nach dem Steuerfu\u00df. Wer die meisten Steuern zahlte, hatte auch das gr\u00f6\u00dfte Stimmrecht. Je nach H\u00f6he des Steuerfu\u00dfes hatten die Wahlberechtigten in Westervesede von einer bis zw\u00f6lf Stimmen. Nach einem Gemeindeprotokoll aus dem Jahre 1890 war die Stimmenzahl folgenderma\u00dfen verteilt: 1 Bauer mit 12 Stimmen, 6 Bauern mit 10, 6 Bauern mit 8, 3 Bauern mit 6, 4 Bauern mit 5, 7 Anbauern mit 4, 22 Anbauern mit 2, 16 Anbauern mit 1,P\u00e4chter mit 1, H\u00e4uslinge mit 1. Insgesamt waren 67 Gemeindemitglieder mit 247 Stimmen stimmberechtigt .<\/p>\n<p>Dieses unterschiedliche Stimmrecht wurde letztlich erst im Jahre 1935 mit dem Erlass der Deutschen Gemeindeordnung abgeschafft. Von da an hatte jeder Einwohner das gleiche Stimmrecht, n\u00e4mlich nur eine Stimme.<\/p>\n<p>Nach der M\u00e4rzrevolution des Jahres 1848 wurde im K\u00f6nigreich Hannover eine Landgemeindeordnung erlassen (28.04.1859), nach der erstmalig landesweit einheitlich die Verwaltung von Gemeindeangelegenheiten geregelt wurde.<\/p>\n<p>Organe der Gemeindeverwaltung waren, der Gemeinde-vorsteher mit ein oder zwei Beigeordneten und die Gemeindeversammlung; die Gemeindebeamten wurden in der Gemeindeversammlung (siehe unten) in unmittelbarer Wahl mit absoluter Mehrheit auf mindestens sechs Jahre gew\u00e4hlt. Sie versahen ihr Amt ehrenamtlich; auf Gemeindebeschluss hin konnte ihnen allerdings eine \u201em\u00e4\u00dfige Besoldung\u201c zugebilligt werden.<\/p>\n<p>Das Ehrenamt des Vorstehers war offensichtlich nicht besonders begehrt; obwohl die Besitzer gro\u00dfer H\u00f6fe die Stimmenmehrheit hatten, waren sie selten auf den Vorsteherposten zu finden. Neben der schweren und zeitaufwendigen landwirtschaftlichen Arbeit fanden sie wohl auch kaum die Mu\u00dfe, sich mit beh\u00f6rdlichen Vorschriften und Anordnungen zu besch\u00e4ftigen, Steuern einzutreiben, Sitzungsprotokolle zu verfassen und weitere \u00fcbertragene Aufgaben zu erledigen.<\/p>\n<p>Die Zeit der nationalsozialistischen Diktatur bedeutete das Ende der kommunalen Selbstverwaltung. Es galt das \u201cF\u00fchrerprinzip\u201d. Die Gemeindeparlamente wurden quasi abgeschafft: der Gemeindevorsteher war nicht mehr gew\u00e4hlter Vertreter seiner Gemeinde, er wurde nunmehr vom Landrat bestellt und hatte dessen Weisungen auszuf\u00fchren. Der Gemeinderat hatte lediglich beratende Befugnisse. Letzlich bestimmte und \u00fcberwachte die NSDAP die Arbeit der Gemeindebeamten.<\/p>\n<p>Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges\u00a0 schuf die die britische Milit\u00e4rregeirung eine revidierte Gemeindeordnung (1946) mit einer Pr\u00e4gung nach dem englischen Gemeinderecht; diese \u201cNorddeutsche Ratsverfassung\u201d begr\u00fcndete die Allzust\u00e4ndigkeit des Rates. Ratsvorsitzender war ein ehrenamtlicher B\u00fcrgermeister; die Verwaltung oblag als Hilfsorgan einem Gemeindedirektor, der die Beschl\u00fcsse des Rates vorzubereiten und anschlie\u00dfend mit seinen Mitarbeitern umzusetzen hatte.<\/p>\n<p>Eine Weiterentwicklung erfuhr die kommunalen Selbstverwaltung durch die Nieders\u00e4chsische Gemeindeordnung von 1955 und ihrer Neufassung von 1982.<\/p>\n<p>Ein besonderer Einschnitt war die seit den 50er Jahren erwogene und 1973\/74 vollzogene Gebietsreform auf der Gemeindeebene. Schee\u00dfel wurde Einheitsgemeinde; die ihr angeschlossenen \u2013 ehemals selbstst\u00e4ndigen \u2013 Ortschaften erielten einen Ortsrat mit einem Ortsb\u00fcrgermeister, die nur noch Hilfsfunktionen f\u00fcr die Gemeinde aus\u00fcben die im Wesentlichen aus der Pflege der d\u00f6rflichen Gemeinschaft bestehen.<\/p>\n<p>(Quelle: Gemeindevorsteher und B\u00fcrgermeister im Landkreis Rotenburg \u2026 , 1992 Landkreis Rotenburg (W\u00fcmme)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<hr \/>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gemeindeversammlung vor hundert Jahren. Bis vor wenigen Jahren war es in Westervesede so: wenn eine Gemeindeversammlung angesetzt wurde, so schickte der B\u00fcrgermeister einen Laufzettel durchs Dorf, der von Haus zu Haus weitergegeben werden musste. H\u00e4ufig genug kam es vor, dass er irgendwo liegen blieb und die ganze Benachrichtigung stockte. 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