
Die Gründung der Freiw. Feuerwehr Westervesede
(aus der Chronik der FFW Westervesede)
Am 12. Juni 1901 fand abends um 8 Uhr im Gasthaus von Joh. Behrens eine Gemeindeversammlung statt, auf der nach längerer Beratung beschlossen wurde, eine neue Feuerspritze anzuschaffen, da die kleine Kübelspritze bei weitem nicht mehr genügte. Auf dieser Versammlung war ein Vertreter der Feuerspritzenfabrik Louis Tidow, Hannover, anwesend, der den Gemeindemitgliedern folgendes Angebot über eine zu damaliger Zeit moderne Handdruckspritze auf vier Rädern mit Zugeinrichtung für Pferde machte:
Offerte wegen Lieferung einer Feuerspritze.
Die unterzeichnete Firma offeriert hierdurch der Gemeinde Westervesede die Lieferung einer neuen vierrädrigen Feuerspritze… für die Summe von 1502 Mark….
d. Die Spritze arbeitet als Saug- u. Druckspritze und ist mit 2 Windkesseln versehen
e. Das Spritzenwerk hält einen Druck von 12 atü aus
f. Das Spritzenwerk saugt das Wasser 7 m hoch.
g. Das Spritzenwerk liefert pro Minute 275 – 300 l Wasser an.
…
i. Zur Bedienung der Spritze sind 14 Mann als Drücker nötig.
k. Die Strahlhöhe beträgt 24 – 26 m bei ruhigem Wetter.
l. Die Strahlweite beträgt 31 – 33 m bei ruhigem Wetter.
An Zubehör werden geliefert und ist der Preis dafür in der vorgenennten Summe von 1502 Mark enthalten:
1. 250 m Hanfschlauch in 10, 15, 20 m Längen
2. 8 m Saugschlauch
3. 1 Laterne
4. 2 Druckstangen
5. 1 Deichsel mit 2 Schwengeln und Waage.
6. 1 Handrohrmit 3 verschiedenen Mundstücken.
Hannover-Badenstedt, d. 12.6.1901.
Diese Angebot wurde in der Gemeindeversammlung einstimmig angenommen.
Um zu dieser Feuerspritze eine gut ausgebildete Mannschaft zu haben, die sich freiwillig in den Dienst der für das ganze Dorf wohltätigen Sache stellte, und da man einsah, daß bei ausbrechendem Feuer eine tatkräftige Hilf nur möglich sein konnte, wenn eine straff organisierte und mit allen Handgriffen vertraute Gruppe von Männern vorhanden war, regten der damalige Bürgermeister Johann Bassen Nr. 16 und mehrere Gemeindemitglieder die Bildung einer Freiw. Feuerwehr an. Die Gründung wurde am 30. Juni 1901 auf einer Gemeindeversammung bei Gastwirt Behrens vollzogen. Im Kirchspiel Scheeßel bestanden damals erst zwei Freiw. Feuerwehren, und zwar in Scheeßel und Westerholz.
In den Vorstand der neuen Wehr würden gewählt:
1. Zum Hauptmann: Dreiviertelhöfner Joh. Weseloh Nr. 1
2. Zum Stellvertreter: Neubauer Friedr. Bassen Nr. 24
3. Zum Obersteigern: Schmiedemeister Heinr. Riepshoff Nr. 66, Anbauer Joh. Heitmann Nr. 75
4. Zum Schriftführer: Lehrer Louis Kirschner.
In den auf der Versammlung beschlossenen „Satzungen der Freiw. Feuerwehr zu Westervesede“ heißt es:
§1 Die Freiw. Feuerwehr hat den Zweck bei Feuergefahr durch rasche und zweckmäßige Hülfe zum Besten der Gemeinde Westervesede zu wirken und durch häufige Übungen bei militärischer Unterordnung sich die Gewandheit, den Mut und die Ruhe anzueignen…
§ 3 Jeder, der in der Freiw. Feuerwehr aufgenommen zu werden wünscht,… muß das 18 Lebensjahr vollendet haben.
§ 4 Sämtliche Ausrüstungsgegenstände und die Dienstbekleidung werden… unentgeltlich ausgehändigt. Beim Austritt… müssen sie… in gutem Zustand wieder abgeliefert werden…
§ 11 Die ordentliche Generalversammlung der Mitglieder der Wehr wird regelmäßig im Monat Januar einberufen… Die Versammlung wird beschlußfahig, wenn mindestens ein Drittel der aktiven Mitglieder anwesend sind.
Diesen Satzungen wurde noch ein „Gesetz über Dienstvergehen“angehängt, in dem es folgendermaßen lautet:
§ 6 Wer beim beorderten Dienst zu spät erscheint, zahlt 10 Pf. Strafe; wer fehlt, ohne sich genügend entschuldigt zu haben, zahlt 25 Pf.; wer in einer Generalversammlung ohne genügende Entschuldigung fehlt, zahlt ebenfalls 25 Pf.
§ 7 Wer bei einem Feuer ohne triftigen Grund fehlt, zahlt 1 Mark Strafe.
§ 8 Dienstbekleidung… darf nur beim Dienst… gebraucht werden. Wer außerdem von diesen Sachen Gebrauch macht, zahlt 1 Mark Strafe.
§ 9 Der Rechnungsführer hat… Strafzettel anzufertigen und dem, Betreffenden zustellen zu lassen. Wer nach der zweiten Mahnung nicht zahlt, wird als Mitglied gestrichen.
§ 10 Wer dreimal nacheinander die Übungen oder Versammlungen ohne Entschuldigung versäumt, wird aus der Liste der Freiw. Feuerwehr gestrichen.
§ 13 Das Rauchen ist nur nach erteilter Erlaubnis des Hauptmanns gestattet.
Diese Satzungen wurden am 31. Juli 1901 unterschrieben von Hauptmann Joh. Weseloh, seinem, Stellvertreter Fr. Bassen, dem Zeugmeister H. Riepshoff und dem Schriftführer und Rechnungsführer L. Kirschner und am 8. August 1901 vom Königlichen LANDRAT IN Rotenburg genehmigt.

Zur Feuerwehr gehört ein Spielmannszug, der 1951 gegründet wurde. Seit 1954 gehört eine Fahnengruppe (Fahnenweihe 1954) zur Freiwilligen Feuerwehr.
Die Feuerwehr pflegt eine Freundschaft mit der Freiwilligen Feuerwehr in Billingshausen (Landkreis Main-Spessart, Unterfranken).